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Förderprogramme der KfW


KfW Förderprogramme und Zuschüsse für Wallboxen / Ladestationen


Profitieren Sie beim Kauf unserer Ladestationen von einem direkt ausgezahlten Zuschuss der KfW.

Auf dieser Seite haben wir die aktuell gültigen Förderprogramme gelistet




Zuschuss 440: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Wohngebäude (abgelaufen*)



Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

• Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt

• Für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden

• Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter


*Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

  • Haben Sie schon eine Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Die KfW zahlt ihn aus, sobald Sie den Einbau der Ladestation nachweisen.
    Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Wann Ihre Einreichungsfrist endet, finden Sie in Ihrer Antrags­bestätigung im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“.
  • Sie haben Ihre Nachweis noch nicht eingereicht? Dann beachten Sie bitte unbedingt die Frist zum Einreichen der Rechnungen bei der KfW (12 Monate nach Antragsbestätigung).
  • Sie haben Ihre Nachweise eingereicht? Dann beträgt die Bearbeitungszeit bei der KfW ca. 8-9 Wochen. Weitere Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Auszahlung sind im KfW-Zuschussportal für Sie hinterlegt.
> Weitere Informationen bei der KfW (Link öffnet in separatem Fenster)



Zuschuss 439: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (gültig)



Zuschuss für den Kauf und Errichtung von Ladestationen

• Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt

• Für Ladestationen an Stellplätzen ohne öffentlichen Zugang

• Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro, Mindestanzahl 10 Ladepunkte


Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finanziert. Sie können ihn beantragen, solange diese Mittel zur Verfügung stehen. Wie bei jeder Förderung gilt: Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

> Weitere Informationen bei der KfW (Link öffnet in seperatem Fenster)


Zuschuss 441: Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen (gültig)



Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

• Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt

• Für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind

• Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten

• Für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördert die KfW den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Die KfW fördert:

  • den Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
> Weitere Informationen bei der KfW (Link öffnet in seperatem Fenster)