Allgemeine Geschäftsbedingungen

Atelmo GmbH

 

Anschrift: Atelmo GmbH
Konrad-Zuse-Str. 3
35440 Linden
 
Telefon: +49 (64 03) 77 5 33 - 0
Telefax: +49 (64 03) 77 5 33 - 10
Homepage: https://www.atelmo.com
E-Mail: info@atelmo.com
 
Handelsgegister: Amtsgericht Gießen HRB 6206
Gesetzlicher Vertreter: Michaela Arnold
Steuernummer: 202 285 2001
USt-ID: DE 814232789

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen der Atelmo GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 i.V.m. § 14 BGB (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

2. Vertragsschluss und -beendigung

2.1 Alle Angebote und Preislisten im Onlineshop des Verkäufers sind unverbindlich (so genannte „invitatio ad offerendum“), solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Die Produktdarstellung im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons „Bestellen“ abschließen) gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

2.2 Hat der Verkäufer Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

2.3 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettoeuropreise zu verstehen, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, Transportkosten werden gesondert berechnet.

3.2 Der Kaufpreis ist innerhalb der vereinbarten Zeit laut schriftlichem Zahlungsziel ohne Abzug zu zahlen.

3.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet.

3.4 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung, dann nur unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang dem Verkäufer entstehende Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen.

3.5 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.

 

4 Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang

4.1 Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Verkäufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung – auch bei Fixterminen - berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

4.2 Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege wobei die Wahl des Versandweges- sowie der Art dem Verkäufer überlassen sind. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.

4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Leistungsgegenstände am Geschäftssitz des Verkäufers an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.

4.4 Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil z.B. die Leistungsgegenstände nicht durch die Eingangstür, Haustür oder dem Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

5.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, es sei denn eine solche Rücknahme ist wegen der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden nicht gestattet. In der Zurücknahme durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme zur Verwertung der Kaufsache befugt. Der Verwertungserlös wird auf offene Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet, abzüglich angemessener Verwertungskosten. Die Regelungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

5.3 Der Kunde ist verplichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage) erheben können. Der Kunde haftet uns gegenüber für die Kosten einer solchen Rechtsverfolgung.

5.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endpreis einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

5.5 Wird die Kaufsache mit uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endpreis einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt.

5.6 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch an uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endpreises einschließlich MwSt. ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

 

6. Mängelhaftung

Der Verkäufer haftet bei Sach- und Rechtsmängeln wie folgt:

 

6.1 Ein unwesentlicher Mangel und Mängel an gebraucht verkauften Gebrauchtwaren begründen keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.

6.2 Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, rechtfertigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

6.3 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, und bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen oder wird die Sache nicht sachgerecht eingesetzt oder behandelt, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht auf diese Änderungen oder Einsatzbedingungen verursacht worden sind.

6.4 Der Verkäufer hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

6.6 Vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen Ziffern in 9.1 und 9.5 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche gilt Ziffer 10.

6.7 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt , es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

6.8 Die mangelhaften Leistungsgegenstände sind dem Verkäufer auf Kosten des Käufers zurückzusenden. Erst dann kann eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Das Paket muss einen Lieferschein, den Grund der Rücksendung und die Auftragsnummer beinhalten, da die Leistungsgegenstände sonst nicht zugeordnet werden können. Andernfalls ist der Verkäufer zur Entgegennahme rückgesandter Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet.

6.9 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6.10 Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

6.11 Produkt- und andere Eigenschaftsbeschreibungen des Verkäufers stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des §443 BGB dar. Die Parteien vereinbaren, dass eine Garantieerklärung im Sinne des §443 BGB nur dann vorliegt, wenn der Verkäufer diese schriftlich unter Verwendung des Begriffes „Garantie“ und unter Befolgung der in § 477 aufgeführten Formvorschriften abgibt.

 

 

7. Haftung

7.1 Der Verkäufer haftet dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz stets

7.1.1 für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

7.1.2 nach dem Produkthaftungsgesetz und

7.1.3 bei Arglist

7.1.4 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

 

7.2 Der Verkäufer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung gemäß 10.1.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.

7.3 Aus einer Garantieerklärung haftet der Verkäufer nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 10.2.

 

8. Verjährung

Ansprüche mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Ziffer9 verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 3 Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

 

 

9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

9.1 Wegen Mängeln können Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten werden und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.

 

10. Anwendbares Recht

10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.